Wie Bekommt Man Ein Personenbeförderungsschein Auch In Der Probezeit
Das Wichtigste zum P-Schein
Für wen ist ein P-Schein erforderlich?
Hier erfahren Sie, für welche Berufe Sie einen Personenbeförderungsschein besitzen müssen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ich einen P-Schein machen kann?
Sie müssen in aller Regel nachweisen, dass Sie über die persönliche und körperliche Eignung zur Personenbeförderung verfügen. Auch der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist Pflicht.
Welche Strafe droht, wenn ich Fahrgäste ohne P-Schein befördere?
Welche Strafen drohen, wenn Sie ohne P-Schein Fahrgäste befördern, können Sie hier nachlesen.
Personenbeförderung in Deutschland
Nicht nur öffentliche Verkehrsmittel bringen täglich Millionen Menschen zur Arbeit oder Schule und nach dem Feierabend wieder nach Hause. Auch die Fahrgastbeförderung mit einem Mietwagen, Taxen oder anderweitig gewerblich genutzten Pkw ist ein lukrativer Wirtschaftszweig.
Um in diesem Bereich arbeiten zu können, ist der sogenannte „Personenbeförderungsschein" (kurz: P-Schein) erforderlich (nicht zu verwechseln mit den Klassen D oder DE). Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellt allerdings keine eigenständige Führerscheinklasse dar.
Doch wer kann einen Personenbeförderungsschein eigentlich beantragen? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Wir erklären außerdem, wann Sie einen P-Schein verlängern müssen und was bei einem Personenbeförderungsschein für Kosten zu bedenken sind.
Was ist ein P-Schein?
Ein Personenbeförderungsschein ist notwendig, wenn eine gewerbliche Fahrgastbeförderung stattfinden soll. Allerdings ist dieser nicht mit einem Busführerschein der Klassen D oder DE zu verwechseln.
Es handelt sich vielmehr um ein zusätzliches Zertifikat, welches nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Führerscheinklasse (mindestens B) Gültigkeit besitzt. Da bei der Fahrgastbeförderung eine besondere Verantwortung auf dem Fahrzeugführer lastet, ist diese gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Damit soll sichergestellt werden, dass angemessen und verantwortungsvoll mit den Fahrgästen umgegangen wird. Die rechtlichen Grundlagen zum P-Schein sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgeschrieben. Darauf gehen wir im weiteren Textverlauf im Detail ein.
Einen eigenständigen Führerschein zur Personenbeförderung gibt es in diesem Sinne nicht. Der P-Schein stellt viel mehr eine Zusatzbescheinigung zu einer bereits bestehenden Führerscheinklasse dar.
Wer muss einen Personenbeförderungsschein machen?
Wie bereits erwähnt, finden sich in der FeV die Vorgaben zum Personenbeförderungsschein.
Diesen zu erwerben ist laut § 48 FeV in folgenden Fällen erforderlich:
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Zusammengefasst müssen also folgende Personengruppen den Personenbeförderungsschein zusätzlich zum Führerschein beantragen:
- Taxifahrer
- Fahrer von Krankentransporten (sofern diese gewerblich genutzt werden)
- Mietwagenfahrer
- Chauffeure jeglicher Art (beispielsweise auch Limousinenfahrer)
Allerdings sieht § 48 FeV auch einige Ausnahmen vor, bei denen es nicht notwendig ist, einen P-Schein zu beantragen. Dies ist beispielsweise bei Kfz der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei der Fall. Auch Militär und Katastrophenschutz sind von der Pflicht, einen Personenbeförderungsschein zu machen, ausgenommen.
Weitere Ausnahmefälle stellen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge dar. Hier steht nicht der gewerbliche Gedanke bei der Personenbeförderung im Vordergrund, sodass ein P-Schein nicht notwendig ist, wenn ein Patient beispielsweise als Notfall in die Notaufnahme gebracht wird.
Taxischein machen: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Ein gutes Beispiel für einen Beruf, bei dem der Personenbeförderungsschein erforderlich ist, ist der des Taxifahrers. Hiermit sind eine Reihe an Voraussetzungen verbunden, die zu erfüllen sind, bevor der P-Schein beantragt werden kann.
Auch diese Anforderungen sind in der FeV festgehalten, sodass sie verbindlich für alle angehenden Taxifahrer und allgemein Personen, die einen Personenbeförderungsschein machen wollen, gelten. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte zusammengefasst.
Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Wie bereits erwähnt, ist der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Grundvoraussetzung, um einen P-Schein überhaupt beantragen zu können. Dabei muss es sich um ein gültiges und in Deutschland anerkanntes Dokument handeln.
Der Führerschein muss bei angehenden Taxifahrern zudem mindestens zwei Jahre im Besitz des jeweiligen Bewerbers sein. Für einen Krankentransport reicht in Ausnahmefällen auch schon der Führerscheinbesitz (Klasse B) von einem Jahr.
Wichtig: Wird Ihnen ein Fahrverbot auferlegt oder die Fahrerlaubnis entzogen, so ist auch der Personenbeförderungsschein nicht eigenständig gültig. Sie müssen die Sanktion entsprechend hinnehmen und können Ihren Beruf in dieser Zeit nicht ausüben. Allerdings besteht beispielsweise beim Fahrverbot die Möglichkeit, dieses in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Dieser kann Sie entsprechend kompetent beraten.
Persönliche Eignung
Da bei der Fahrgastbeförderung eine besondere Verantwortung auf den Schultern des Fahrers lastet, ist es unerlässlich, dass dieser auch vertrauenswürdig ist und über eine gewisse Eignung für diesen Beruf verfügt.
Um diese nachzuweisen, muss ein polizeiliches Führungszeugnis erstellt und bei der Antragsstellung vorgelegt werden. Dieses wird gegen eine Bearbeitungsgebühr vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Folgende Unterlagen müssen Sie beifügen, um ein Führungszeugnis zu erhalten:
- Reisepass oder Personalausweis
- Name und Anschrift der Behörde, die das Führungszeugnis benötigt ( es wird dieser direkt übermittelt)
In diesem Dokument, welches für den Personenbeförderungsschein erforderlich ist, finden sich Angaben zu eventuellen Vorstrafen. Bestehen diese, können die persönliche Eignung für den P-Schein angezweifelt und eine Ausstellung dessen abgelehnt werden.
Zudem ist für den P-Schein ein Mindestalter von 21 Jahren vorgesehen. Eine Ausnahme kann allerdings bei Krankenkraftwagen getroffen werden. Hier reicht mitunter ein Alter von 19 Jahren aus.
Körperliche Eignung
In § 48 Absatz 4 FeV ist zudem definiert, dass für einen P-Schein die geistige und körperliche Eignung vorgewiesen werden muss. Diese kann in einem umfassenden Gutachten durch einen Arzt der Verkehrsmedizin überprüft werden.
Dabei sollen Krankheiten ausgeschlossen werden, die eine Fahreignung generell in Frage stellen. Dies sind beispielsweise Epilepsie oder kardiovaskuläre Erkrankungen, sowie Schädigungen im zentralen Nervensystem.
Auch psychische Störungen stehen, ab einem gewissen Ausmaß, einem erfolgreichen Antrag auf den Personenbeförderungsschein entgegen.
Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Bereiche durch verschiedene Tests überprüft: Orientierungssinn, Belastbarkeit in Stresssituationen, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit.
Soll der Personenbeförderungsschein als Legitimation für die Tätigkeit als Fahrer in Krankentransporten dienen, ist es zudem erforderlich, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, damit im Ernstfall der Patient entsprechend betreut werden kann.
Außerdem ist auch eine augenärztliche Untersuchung inklusive Sehtest erforderlich, wenn Sie den Personenbeförderungsschein beantragen möchten. Nur bei entsprechendem Sehvermögen ist eine körperliche Eignung zur Fahrgastbeförderung gegeben.
Durch diese Anforderung soll verhindert werden, dass es zu schwerwiegenden Unfällen kommt, weil aufgrund einer Sehschwäche Abstände nicht richtig eingeschätzt oder Schilder falsch gelesen werden.
Personenbeförderungsschein: Eine Prüfung ist notwendig
Der Abschluss der Ausbildung zu einem Taxifahrer und notwendige Voraussetzung für den P-Schein ist die Ortskundeprüfung. Diese muss an einer von der Führerscheinstelle zugewiesenen Prüfstelle abgelegt werden. Für die Abnahme der Prüfung sind TÜV oder DEKRA zuständig.
Haben Sie den P-Schein beantragt und diesem wurde stattgegeben, erhalten Sie ein Jahr Zeit, um die Ortskundeprüfung erfolgreich abzuschließen. Halten Sie diesen Zeitraum nicht ein, ist eine erneute Antragsstellung auf den P-Schein erforderlich.
Bei der Prüfung selbst kommt es darauf an, dass der angehende Taxifahrer die lokalen Gegebenheiten genau kennt. Dabei sind auch Kenntnisse über Sehenswürdigkeiten, öffentliche Einrichtungen oder Hotels vonnöten.
Besteht der Prüfling alle ihm gestellten Aufgaben, wird eine Bescheinigung für die bestandene Ortskundeprüfung ausgestellt. Somit kann der Taxischein erhalten und die Tätigkeit aufgenommen werden.
Zusammenfassend müssen also folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie einen Personenbeförderungsschein erhalten und fortan als Taxifahrer arbeiten können:
- Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
- Ein Mindestalter von 21 Jahren
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (ohne Vorstrafen)
- Nachweis über die psychische und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- Bestandener Sehtest
- Erfolgreiche Ortskundeprüfung
Personenbeförderungsschein: Wo beantragen Sie diesen überhaupt?
Den Antrag auf die Ausstellung von einem P-Schein können Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle einreichen. Sind alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen, ist von einer Bearbeitungszeit von maximal sechs Wochen auszugehen, bis Sie eine entsprechende Rückmeldung erhalten.
Was kostet ein Personenbeförderungsschein?
Eine pauschale Aussage über die Kosten für einen Personenbeförderungsschein lässt sich nicht treffen, da die Preise regional variieren können. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Posten, die Sie bedenken müssen, wenn Sie den P-Schein beantragen:
- Bearbeitungskosten bei der Führerscheinstelle: etwa 40 Euro
- Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses: 13 Euro
- Gutachten bei einem Arzt der Verkehrsmedizin inklusive Leistungstests: zwischen 80 bis 140 Euro
- Ortskundeprüfung bei TÜV oder DEKRA: etwa 50 Euro
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein werden also in jedem Fall den dreistelligen Bereich erreichen. Mit weit über 200 Euro müssen Sie allerdings in der Regel nicht rechnen.
Wann müssen Sie den P-Schein verlängern?
Anders als beim Führerschein der Klasse B müssen bestimmte Klassen in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Dieser Zeitraum beträgt fünf Jahre und findet auch beim Personenbeförderungsschein Anwendung.
Für eine Verlängerung müssen ein erneuter Gesundheitsnachweis und ein Sehtest vorgelegt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die körperliche Eignung zur Fahrgastbeförderung weiterhin besteht.
Weiterhin sollten sich Besitzer vom Personenbeförderungsschein nichts zu Schulden kommen lassen, was Zweifel an der persönlichen Fahreignung aufkommen lässt. Wird beispielsweise eine Straftat mit dem Kfz begangen, kann die Führerscheinstelle den P-Schein auch wieder entziehen.
Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht vorhanden? Diese Strafen drohen
Da ein Personenbeförderungsschein laut FeV vorgeschrieben ist, wenn gewerbliche Fahrten zum Fahrgasttransport unternommen werden, gibt es entsprechende Sanktionen, wenn diese Vorgabe missachtet wird.
Zu den weniger schwerwiegenden Verstößen gehört es, wenn Sie den P-Schein zwar besitzen, diesen aber nicht mitführen und entsprechend bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht vorzeigen können. Hierfür wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig.
Ein grober Verstoß liegt vor, wenn eine Fahrgastbeförderung ohne die entsprechende Fahrerlaubnis (also den Personenbeförderungsschein) durchgeführt wird. Hier ist mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
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Personenbeförderungsschein (P-Schein): Voraussetzungen, Ausbildung, Prüfung
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Source: https://www.fuehrerscheinfix.de/personenbefoerderungsschein/
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